Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — JS Photography



JS Photography, Inhaberin Swetlana Benner, Hagener Str. 56, 58 642 Iserlohn (nachfolgend “Fotografin” genannt)


1 Geltungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von JS Photography erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der individuell vereinbarten Shooting-Pakete. Mit der Buchung eines Shootings oder dem Erwerb von Fotoprodukten akzeptiert der Kunde die nachfolgenden Bedingungen.

(2) Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von JS Photography schriftlich bestätigt wurden.

(3) Die AGB gelten gleichermaßen für Privatkunden (Verbraucher, § 13 BGB) und gewerbliche Kunden (Unternehmer, § 14 BGB).


2 Leistungen

(1) JS Photography bietet fotografische Dienstleistungen an — insbesondere Neugeborenen-, Babybauch-, Familien- und Kindershootings sowie Smash-Cake-Shootings. Zusätzlich können hochwertige Fotoprodukte wie Fotobücher, Triplex-Rahmen, Abzüge und Wandbilder erworben werden.

(2) Die Fotografin führt das Shooting nach ihrem künstlerischen Stil, Wissen und technischen Möglichkeiten durch. Der Kunde erhält je nach gebuchtem Paket eine definierte Anzahl bearbeiteter, digitaler Bilder; zusätzliche Fotos können kostenpflichtig nachbestellt werden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (z. B. gesundheitliche Hinweise beim Newborn-Shooting, Auswahl von Outfits, Zeitpunkt der Anreise). Bei Verzögerungen oder fehlender Mitwirkung kann sich die Leistungserbringung verschieben, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Minderung entsteht.


3 Nutzungsrechte & Bildveröffentlichung

(1) Der Kunde erhält an den erworbenen Bildern ein einfaches privates Nutzungsrecht.

Eine kommerzielle Nutzung, Weiterverkauf oder Bearbeitung durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

(2) Eine Veröffentlichung durch JS Photography (Website, Social Media, Print, Werbematerial) erfolgt ausschließlich mit Einwilligung durch eine gesonderte Vereinbarung zur Bildfreigabe.



4 Haftung

(1) Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Bilder durch den Kunden entstehen.

(2) Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

(3) Höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Stromausfall, technische Defekte) kann zu Terminänderungen führen. Bereits geleistete Zahlungen bleiben bestehen, Alternativtermine werden angeboten.

4) Für die Durchführung der fotografischen Dienstleistungen steht JS Photography gemäß § 315 BGB ein Leistungsbestimmungsrecht zu. Die Gestaltung, Bildbearbeitung, Auswahl der Perspektiven, Lichtführung sowie der künstlerische Stil obliegen der Fotografin.

(5) JS Photography ist berechtigt, Leistungen durch Erfüllungsgehilfen, Assistenten oder beauftragte Dritte ausführen zu lassen, sofern dadurch der Leistungsumfang für den Kunden nicht eingeschränkt wird.

(6) Die vereinbarte Vergütung umfasst ausschließlich die fotografische Dienstleistung und die im gebuchten Paket enthaltenen Bilddateien bzw. Fotoprodukte. Kosten für zusätzliche Bestellungen (weitere Bilder, Alben, Drucke, Triplex, Wandbilder) oder Buchungen außerhalb des Pakets sind separat zu entrichten.

(7) JS Photography garantiert keine bestimmte Anzahl an Kundennachfragen oder zukünftigen Buchungen des Kunden aufgrund von veröffentlichten Bildern. Ebenso wird kein bestimmter künstlerischer oder emotionaler Bildcharakter zugesichert, der über den Stil der Fotografin hinausgeht. Eine Auswahlgarantie für bestimmte Posen oder Momente besteht nicht, insbesondere bei Neugeborenen- und Familienshootings, da der Ablauf vom Verhalten der Beteiligten abhängt.

(8) Das für die Fotosession notwendige technische Equipment (Kamera, Objektive, Lichttechnik) wird von JS Photography bereitgestellt. Bei Sonderwünschen, die den Einsatz zusätzlicher Technik, Dekor-Sets, besonderer Requisiten oder Raumgestaltung erfordern, erfolgt eine separate Absprache zu zusätzlichen Kosten.

(9) Vereinbarte Lieferzeiten von Bildern oder Fotoprodukten setzen voraus, dass der Kunde erforderliche Informationen rechtzeitig übermittelt (z. B. Bildauswahl aus der Online-Galerie). Erfolgt die Mitwirkung nicht oder verspätet, ist die Fotografin berechtigt, den Liefertermin eigenständig neu festzulegen.

(10) Kosten für Anfahrt, Parken, Location-Miete, Eintrittspreise, Studioreinigung nach besonderen Sets (z. B. Smash-Cake), Requisiten-Nutzung oder externe Dienstleister sind nicht Teil der Grundvergütung und werden — sofern sie anfallen — separat berechnet, es sei denn, sie sind im Angebot ausdrücklich inkludiert.


§ 3 Abnahmebedürftige Leistungen — JS Photography

(1) Sofern Leistungen von JS Photography ausnahmsweise nicht überwiegend Dienstleistungen im Sinne des Fotografievertrages darstellen, sondern werkvertraglichen Charakter haben (z. B. Bestellung eines Fotobuches, Wandbildes, Triplex oder anderer individuell hergestellter Fotoprodukte), gelten für diese Leistungen ausschließlich die nachstehenden Absätze 2–5.

(2) JS Photography ist berechtigt, nach Fertigstellung einzelner Arbeitsschritte eine Teilabnahme zu verlangen — insbesondere bei Bildauswahl, Vorabgalerien, Retusche-Freigaben oder Layouts von Fotoalben. Nach Abschluss aller Bearbeitungen kann darüber hinaus eine Gesamtabnahme der Arbeit verlangt werden.

(3) Der Kunde kann zur Teil- oder Gesamtabnahme mit einer Frist von sieben Werktagen aufgefordert werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung des Kunden, gilt die Leistung als abgenommen. Beanstandungen müssen innerhalb dieser Frist konkret und nachvollziehbar benannt werden.

(4) Werden bei der Prüfung wesentliche Mängel festgestellt, ist JS Photography berechtigt, diese nachzubessern. Nicht wesentliche Abweichungen (farbliche Nuancen, minimale Retusche-Variationen, geringe Layoutabweichungen) berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(5) Eine (Teil-)Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde nach schriftlicher Aufforderung innerhalb von sieben Werktagen keine Erklärung zur Abnahme oder zu bestehenden Mängeln abgibt.


§ 4 Zustandekommen von Verträgen — JS Photography

Der Vertrag zwischen JS Photography und dem Kunden kommt mündlich, schriftlich oder in Textform (E-Mail, Nachricht, Buchungsformular, WhatsApp) zustande. Mit Bestätigung des Termins akzeptiert der Kunde die AGB sowie die vereinbarten Preise und Paketbedingungen.

§ 5 Preise, Zahlung & Bedingungen — JS Photography

(1) Die von JS Photography veröffentlichten oder individuell angebotenen Preise sind verbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive bzw. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Bei Buchung eines Shootings ist eine Anzahlung bzw. Terminreservierungsgebühr zu leisten, sofern dies im Angebot genannt ist. Der Restbetrag wird nach Durchführung des Shootings und Rechnungsstellung sofort fällig. Bei digitalen Bildbestellungen, Fotobüchern, Triplex und Druckprodukten ist eine Zahlung vor Produktion erforderlich.

(3) Zahlungen erfolgen per Überweisung, EC-/Kreditkarte, Barzahlung oder — sofern vereinbart — per SEPA-Lastschrift. Erteilte SEPA-Mandate gelten bis zum Widerruf und können auch für Folgeaufträge genutzt werden.

(4) Der Kunde erhält eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (falls anfallend). Die Rechnung kann digital oder durch einen Bevollmächtigten ausgestellt werden.

(5) Erfolgt eine Rücklastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung oder fehlerhafter Bankdaten, ist der Kunde verpflichtet, den offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen zu überweisen und entstandene Bankgebühren zu tragen.

(6) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von JS Photography ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht.

§ 6 Vertragslaufzeit & Kündigung — JS Photography 

 (1) Mit der Terminbestätigung durch den Kunden gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen. Die vereinbarte Buchung ist fest und eine ordentliche Kündigung vor vollständiger Leistungserbringung ist ausgeschlossen. 

 (2) Eine Vertragskündigung vor dem vereinbarten Shootingtermin ist nicht möglich. Bei Rücktritt oder Nichtinanspruchnahme der Leistung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Anzahlungen oder Reservierungsgebühren. 

 (3) Eine Kündigung des Vertrages nach Beginn der Leistungserbringung (z. B. bereits erfolgtes Shooting, Bildbereitstellung, Bearbeitung) ist ausgeschlossen. 

 (4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail oder Brief ausreichend). 

 (5) Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere unverschiebbare Ereignisse wie schwere Krankheit oder behördliche Einschränkungen, die eine Durchführung nachweislich unmöglich machen. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin angeboten; eine Rückzahlung erfolgt nicht automatisch. 

 (6) JS Photography behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit der Fotografin, technische Defekte, höhere Gewalt) zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen bleiben bestehen, ein Ersatztermin wird angeboten.


§ 7 Verzug & außerordentliche Kündigung — JS Photography

(1) Fristen zur Bereitstellung der Online-Galerie, Bildbearbeitung oder Lieferung von Fotoprodukten beginnen erst, wenn die vereinbarte Zahlung vollständig bei JS Photography eingegangen ist und alle erforderlichen Informationen sowie die Bildauswahl des Kunden vorliegen. Verzögerungen seitens des Kunden (z. B. späte Auswahl der Fotos) verschieben die Lieferzeit entsprechend.

(2) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung im Verzug, ist JS Photography berechtigt, weitere Leistungen — einschließlich Bildbearbeitung, Bereitstellung von Downloads, Albumproduktion oder Produktbestellungen — bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrags auszusetzen. Bearbeitungs- und Lieferzeiten verlängern sich dadurch entsprechend.

(3) Gerät der Kunde bei einer vereinbarten Teil-, Paket- oder Ratenzahlung mit mindestens zwei Zahlungen in Rückstand, ist JS Photography berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. In diesem Fall kann JS Photography die Vergütung verlangen, die bis zum ursprünglich vereinbarten Leistungsende angefallen wäre.


§ 8 Stornierung / Ausfallkosten — JS Photography

(1) Bei Stornierung einer gebuchten Fotosession durch den Kunden vor Beginn der Leistungserbringung steht JS Photography eine pauschale Entschädigungszahlung zu. Grundlage hierfür sind der zeitliche Abstand zwischen Zugang der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Shootingtermin sowie die Möglichkeit, den Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben.

(2) Die Höhe der Stornierungsgebühr beträgt:


  • bis 60 Tage vor dem Termin → 25% des vereinbarten Honorars
  • bis 30 Tage vor dem Termin → 50% des vereinbarten Honorars
  • weniger als 30 Tage vor dem Termin → 75% des vereinbarten Honorars

Bereits geleistete Anzahlungen werden entsprechend angerechnet.

(3) Macht JS Photography eine pauschalierte Schadensersatzforderung gemäß Abs. 1 geltend, bleibt es dem Kunden vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist oder kein Schaden vorliegt.

(4) JS Photography behält sich vor, statt der pauschalen Stornogebühr einen höheren individuell berechneten Schadensersatz geltend zu machen, sofern nachweislich ein größerer wirtschaftlicher Schaden entstanden ist (z. B. Studiomiete, Set-Aufbau, Dekor, besorgte Requisiten, Blockierung von Terminen). In diesem Fall wird die Höhe des Schadens unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen konkret beziffert und nachgewiesen.


§ 9 Erfüllung — JS Photography

(1) JS Photography führt die vereinbarten fotografischen Leistungen mit fachlicher Sorgfalt, nach eigenem künstlerischem Stil und gemäß der im Angebot beschriebenen Leistungen durch. Die Fotografin ist berechtigt, Assistenten, Visagisten oder weitere Dienstleister hinzuzuziehen, sofern dies der Durchführung dient.

(2) Wird die Durchführung des Shootings oder der Bildproduktion durch Gründe verhindert, die vom Kunden zu vertreten sind — z. B. Nicht-Erscheinen, unzureichende Vorbereitung, Verzögerung bei der Bildauswahl — bleibt der Vergütungsanspruch von JS Photography bestehen. Darüber hinaus entstehende Zusatzaufwände können separat in Rechnung gestellt werden.


§ 10 Verhalten & Rücksichtnahme — JS Photography

(1) Der Kunde verpflichtet sich zu respektvollem Verhalten gegenüber der Fotografin, Teammitgliedern sowie zu sorgsamem Umgang mit Ausstattung, Requisiten und Studioinventar. Eltern tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder während der Fotosession.

(2) Bei Neugeborenen-, Baby- und Familienshootings ist den Anweisungen der Fotografin unbedingt Folge zu leisten, insbesondere aus Sicherheitsgründen. Eingriffe in Posing, Handling oder Beleuchtung während der Aufnahme sind nicht gestattet.

(3) JS Photography behält sich vor, rechtswidrige, rufschädigende oder unwahre öffentliche Aussagen über das Unternehmen oder die erbrachten Leistungen zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgen zu lassen. Dies gilt auch für Onlinebewertungen, Social-Media-Äußerungen sowie unwahre Tatsachenbehauptungen.


§ 11 Nutzungsrechte — Bildrechte — JS Photography

(1) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, privates Nutzungsrecht an den erworbenen Bildern. Die Bilder dürfen für private Zwecke gespeichert, gedruckt, geteilt und in sozialen Medien veröffentlicht werden, sofern der Urheber (JS Photography) genannt wird.

(2) Eine kommerzielle Nutzung, Weiterverkauf, Bearbeitung, Filterverwendung, KI-Retusche sowie Weitergabe an Dritte (inkl. Agenturen, Medien, Firmen) ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Das gilt besonders für Produkt- oder Werbeeinsätze.

(3) Rohdaten (RAW-Dateien bzw. unbearbeitete Bilder) werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

(4) Veröffentlichungsrechte für JS Photography (Social Media, Website, Print, Werbung, Portfolio) werden nur erteilt, wenn der Kunde zuvor eine gesonderte schriftliche Model-Release-Erklärung unterschrieben hat. Ohne Freigabe erfolgt keine Nutzung der Bilder durch die Fotografin.

(5) Die Übertragung von Nutzungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung aller vereinbarten Leistungen.


§ 12 Haftung — JS Photography

(1) JS Photography haftet für Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur

a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf).

In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Für Schäden an Kleidung, persönlichen Gegenständen sowie für allergische Reaktionen gegenüber Materialien, Dekoartikeln, Torten (bei Smash Cake), Stoffen oder Requisiten wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Eltern tragen während der Fotosession die Aufsichtspflicht über ihre Kinder.

(3) Sicherheit bei Neugeborenen- und Babysessions hat höchste Priorität. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Fotografin Folge zu leisten. Eigenständiges Umsetzen von Posen, Eingreifen in das Setup oder eigenmächtiges Handling des Babys sind ausgeschlossen. Für Verletzungen, die durch unerlaubte Eingriffe entstehen, übernimmt JS Photography keine Haftung.

(4) Die Herausgabe von RAW-Daten/Rohmaterial ist ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung notwendig gewesen wäre.

(5) Überlassene Dateien, Bilder oder Motive des Kunden dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt JS Photography von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer unberechtigten Nutzung resultieren.


§ 13 Widerrufsrecht — JS Photography

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Bei Fotoshootings handelt es sich jedoch um terminbasierte Dienstleistungen, die individuell vorbereitet und gebucht werden. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald ein Termin verbindlich bestätigt wurde.

(2) Für individuell hergestellte Fotoprodukte (z. B. Fotobücher, Leinwände, Abzüge, Triplex, Drucke) besteht kein Widerrufsrecht, da diese nach Kundenspezifikation produziert werden und nicht rückgabefähig sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(3) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht generell kein Widerrufsrecht zu. Eine vertragliche Erweiterung des Widerrufsrechts wird durch JS Photography nicht eingeräumt.


§ 14 Schlussbestimmungen — JS Photography

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen zwischen JS Photography und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist die schriftliche Bestätigung von JS Photography.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand — sofern gesetzlich zulässig — ist der Sitz von JS Photography.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten und dem Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.


AGB Stand: 2025

© JS Photography

This site uses cookies. By continuing to browse, you agree to our use of cookies.